Verfahren

Unser Firma, die Fine Commerse GsbH. beschfätigt sich seit 1,5 Jahren mit Immobilien in Deutschland, die vor Exekution auf dem internationalen Markt verkauft werden können.

 

Was bedeutet das?

 

Unsere deutsche und spanische Partnerfirmen arbeiten seit 12 Jahren mit vor Exekution stehenden deutschen Immobilien. Unser Partnerschaftsvertrag mit ihnen umfasst die Provinz Sachsen und im Falle Spaniens die Küstenlinie von Alicante bis Malaga unter Einschaltung eines Notars (externe Exekutive). Vor Beginn der Vollstreckung kann eine Vereinbarung zwischen dem Schuldner-Unternehmen-Käufer oder einem Vertrag zwischen der lokalen Gemeinde und dem Unternehmen-Käufer getroffen werden.

 

Für die unter Vollstreckung befindlichen Immobilien gibt es zwei Hauptgründe:

  1. Steuerschuld, bei der sich der Notar mit dem Schuldner, und mit dem Finanzamt einigt, was der optimale Ausstiegspunkt (Möglichkeit) aus der Schuld ist, mit dem alle Parteien zufrieden sind.
  2. Aufgrund veralteter, baufälliger Gebäude, die vor 80-100 Jahren gebaut wurden, und sind bereits in Besitz einer Gemeindeverwaltung.
  3. Im Fall von spanischen Immobilien, Immobilien, die von einer Bank zurückgenommen wurden (Apartman-Wohnungen, Villen im Bergland)

 

Unser Unternehmen bewirbt, bedient, verarbeitet, verkauft weiter usw.

 

In unserem Portfolio haben wir Immobilien, die 90 % zu renovieren sind, 10 % funktionierende, marktfähige Immobilien, in Spanien haben wir neuegebauten Immobilien, oder Immobilien in gutem Zustand. Unser Portfolio wird ständig aktualisiert.

 

Am beliebsten Strand Bulgariens, an einer 15 km langen Uferpromonade (Sveti Vlas, Sunny Beach, Nessebar) bieten wir jünger als 10 Jahre alten Apartmanwohnungen mit Swimmingpool in Gesellschaftshaus an.

 

Nach persönliches Treffen, nach einer Analyse des Bedarfes, eintägige organisierte Besuche (mit Vertretern eines externen Partnerunternehmens) zu einem vereinbarten Zeitpunkt. 8-10 Blöcke, Gewerbe-, Industrieimmobilien, in Spanien und in Bulgarien Wohnungen und Villen nach vorab ermitteltem Bedarf.

 

Im nächsten Schritt führen Sie, als potenzielle Investoren, die von Ihnen besichtigten Objekte nach finanziellen Gesichtspunkten, oder was Sie in einer Umweltstudie gesehen haben, einen Auswahl durch und wählen dann das wahrscheinlichste Gebäude aus.

 

Wir bitten Sie um uns per E-Mail eine Hinterlegbeschtätigung zu schicken, die wir an unsere Partnerfirma weiterleiten, die sich mit dem Notar abstimmt und wir vom Notar das Datum des Vertragsschlusses erhalten.

 

Darüber hinaus können weitere Entscheidungen darüber kommen, ob die Renovierungsarbeiten bei bestimmten Objekten von einem deutschen, ausländischen oder ungarischen Bauunternehmen durchgeführt werden sollen.

 

Zurück zum Vertragsabschluss: Innerhalb von 45 Tagen nach der Entscheidung wird dem Käufer ein Vertragsabschlusstermin mitgeteilt, der in Deutschland, Spanien und Bulgarien von einem Notar mit einem beordneten Dolmetsch durchgeführt wird. Danach stehen fünf Werktage für die Überweisung zur Verfügung, gleichzeitig muss die Provision aus dem Rechtsanwaltsdepot freigebucht werden. 

 

Letzter Schritt: den Besitz übergeben – in Besitz nehmen

 

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die durch unseren Firmen abgegebene Preise, beinhalten ohne Ausnahme alle Kosten (Kaufpreis, Notar, Dolmetsch, Steuer, Gebühren von Grundamt, Vermittlungsgebühr, usw.) Im Fall der Immobilien in Spanien und in Bulgarien die abgegebene Beträge beinhalten sich nur den Kaufpreis und die Vermittlungsgebühren, die weitere Kosten sind über die Preise, 13,5 % in Spanien, 7 % in Bulgarien,( Notar, Steuer, Gebühren von Grundamt) die den Kaufer belasten.

de_DEDeutsch